Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 45

Beschluss:

 

Der Kreistag übertragt die nachstehenden die Landrätin betreffenden dienstrechtlichen Befugnisse auf den Kreisausschuss:

Sämtliche Entscheidungen oder andere Maßnahmen, die mit

1.       der Verschwiegenheitspflicht,

2.       der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen mit Ausnahme der Fälle des § 111 Abs. 7 NKomVG,

3.       Sonderurlaub von zusammenhängend höchstens zehn Tagen,

4.       dem Mutterschutz,

5.       der Elternzeit,

6.       den Umzugskosten,

7.       dem Trennungsgeld sowie

8.       der Anzeige einer Verhinderung infolge einer langfristigen Erkrankung zusammenhängen.