Sitzung: 13.03.2017 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 45
Vorlage: XVIII-0085/2017
Beschluss:
Der Kreistag
übertragt die nachstehenden die Landrätin betreffenden dienstrechtlichen
Befugnisse auf den Kreisausschuss:
Sämtliche
Entscheidungen oder andere Maßnahmen, die mit
1.
der
Verschwiegenheitspflicht,
2.
der
Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen mit Ausnahme der
Fälle des § 111 Abs. 7 NKomVG,
3.
Sonderurlaub
von zusammenhängend höchstens zehn Tagen,
4.
dem
Mutterschutz,
5.
der
Elternzeit,
6.
den
Umzugskosten,
7.
dem
Trennungsgeld sowie
8.
der
Anzeige einer Verhinderung infolge einer langfristigen Erkrankung
zusammenhängen.