Beschluss:

 

Unter der Voraussetzung, dass die Haupt- und Realschule (HRS) Sickte im Schuljahr 2017/2018 weiterhin bestehen bleibt, wird die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für den Besuch von Haupt- und Realschulen gemäß § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 63 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) gemäß Anlage 1 zur Vorlage XVIII-0080/2017 beschlossen.