Sitzung: 13.03.2017 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 22
Vorlage: XVIII-0079/2017
Beschluss:
- Die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für den Besuch von
Gesamtschulen wird gemäß § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 63 Abs. 2 des
Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) gemäß Anlage 1 zur Vorlage
XVIII-0079/2017 beschlossen.
Ohne weitere Aussprache fasst der
Kreistag einstimmig bei 20 Stimmenthaltungen nachstehenden
Beschluss:
- Entsprechend einer Vereinbarung mit dem Landkreis Helmstedt haben
Schülerinnen und Schüler aus der Samtgemeinde Heeseberg das Wahlrecht zum
Besuch der IGS in Schöppenstedt (§ 2 der Satzung).
Vorsitzender Ganzauer unterbricht die öffentliche Sitzung um 21:15 Uhr für eine Pause bzw. die Sitzung des Kreisausschusses.
Vorsitzender Ganzauer eröffnet um 21:40 Uhr die öffentliche Sitzung.