Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 22

Beschluss:

 

  1. Die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für den Besuch von Gesamtschulen wird gemäß § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 63 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) gemäß Anlage 1 zur Vorlage XVIII-0079/2017  beschlossen.

 

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Kreistag einstimmig bei 20 Stimmenthaltungen nachstehenden

 

Beschluss:

 

  1. Entsprechend einer Vereinbarung mit dem Landkreis Helmstedt haben Schülerinnen und Schüler aus der Samtgemeinde Heeseberg das Wahlrecht zum Besuch der IGS in Schöppenstedt (§ 2 der Satzung).

 

 

Vorsitzender Ganzauer unterbricht die öffentliche Sitzung um 21:15 Uhr für eine Pause bzw. die Sitzung des Kreisausschusses.

 

Vorsitzender Ganzauer eröffnet um 21:40 Uhr die öffentliche Sitzung.