Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Enthaltung: 1

Beschluss:

 

I) Der Kreisausschuss fasst nachstehende Beschlüsse:

 

1.       Der Kreisausschuss überträgt seine Befugnisse zur Einstellung, Eingruppierung und Entlassung von tariflich Beschäftigten bis einschließlich Entgeltgruppe 13 TVöD gem. § 107 Abs. 4 Satz 2 NKomVG auf die Landrätin.

 

2.       Die Landrätin unterrichtet halbjährlich mittels Sitzungsvorlage den Kreisausschuss über die in seiner mit  Ziffer 1 übertragenen Zuständigkeit getroffenen Entscheidungen.

 

3.       Der Beschluss des Kreisausschusses vom 27.02.2012 zur Zuständigkeit für die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung von tariflich Beschäftigten wird aufgehoben.

 

II) Der Kreistag fasst nachstehende Beschlüsse:

 

Der Kreistag überträgt die ihm nach § 107 Abs. 4 Satz 1 NKomVG obliegenden personalrechtlichen Befugnisse wie folgt:

 

1.      auf den Kreisausschuss:

Ernennungen der Beamtinnen und Beamten von Besoldungsgruppe ab Besoldungsgruppe A 14 NBesG,

 

2.      auf die Landrätin

a)      Ernennungen der Beamtinnen und Beamten bis einschließlich Besoldungsgruppe A 13 NBesG,

b)      Entlassungen aller Beamtinnen und Beamten nach § 23 Abs. 1 BeamtStG,

c)       Versetzung zu einem anderen Dienstherrn aller Beamtinnen und Beamten,

d)      Versetzung in den Ruhestand aller Beamtinnen und Beamten,

e)      Hinausschieben der Altersgrenze aller Beamtinnen und Beamten,

f)       Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit aller Beamtinnen und Beamten.

g)      Verzicht auf die Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge aus Billigkeitsgründen gem. § 16 Abs. 3 NBesG,

h)      Anerkennung von Erfahrungszeiten gem. § 25 Abs. 2 Satz 7 NBesG,

i)        Verzicht auf Hemmung der Erfahrungszeit bei Urlaub ohne Dienstbezüge, wenn dieser öffentlichen oder dienstlichen Interessen dient (§ 25 Abs. 4 Satz 2 Ziffer 3 NBesG),

 

3.      Die Landrätin unterrichtet halbjährlich mittels Sitzungsvorlage den Kreisausschuss über die in seiner mit Ziffer 2 übertragenen Zuständigkeit getroffenen Entscheidungen.

 

4.      Der Beschluss des Kreistages vom 12.03.2012 zur Zuständigkeit für die Ernennung, Versetzung in den Ruhestand und Entlassung von Beamten wird aufgehoben.