Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Empfehlung:

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Den überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.042.000,00 €, bei der Haushaltsstelle 1.48200.69100 (Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende nach § 22 Abs. 1 SGB II) und 259.693,00 €, bei der Haushaltsstelle 1.48200.69101 (Leistungsbeteiligung bei sonstigen Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende nach § 22 Abs. 3 bis 5 SGB II), wird zugestimmt.