Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 47

Beschluss:

 

Der Kreistag bestimmt gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung des Niedersächsischen Landkreistages KAbg. Märtens sowie KAbg. Schäfer als Stellvertreter zum zweiten stimmberechtigten Vertreter für die Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages.