Sitzung: 14.11.2016 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 47
Vorlage: XVIII-0022/2016
Beschluss:
Der Kreistag bestimmt gemäß § 7
Abs. 1 der Satzung des Niedersächsischen Landkreistages KAbg. Märtens sowie
KAbg. Schäfer als Stellvertreter zum zweiten stimmberechtigten Vertreter für
die Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages.