Vorsitzender Schulz übergibt das Wort an Landrätin Steinbrügge und weist zuvor auf die mit der Einladung übersandte Pflichtenbelehrung nach § 43 NKomVG hin. Da die Kenntnisnahme, der nach §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten der Amtsverschwiegenheit, des Mitwirkungsverbotes und des Vertretungsverbotes, aktenkundig zu machen sei, werde um Einreichung der unterzeichneten Erklärung gebeten.

 

Landrätin Steinbrügge verpflichtet im Sinne des § 60 NKomVG die Kreistagsmitglieder förmlich durch Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Jedes Kreistagsmitglied erhält ein Button mit dem Wappen des Landkreises Wolfenbüttel, welcher die Zusammengehörigkeit zu dem Kreistag Wolfenbüttel dokumentiere.