Sitzung: 31.08.2016 Ausschuss für Schule und Sport
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Enthaltung: 2
Vorlage: XVII-0768/2016/1
Ohne weitere Aussprache ergeht folgende
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für
Schule und Sport empfiehlt einstimmig, bei 2 Stimmenthaltungen dem
Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Kreistag
wird gebeten, über den Antrag der Kreistagsabgeordneten Löhr, Vree, Brandes und
Dinter vom 23.05.2016 mit folgendem geänderten Wortlaut zu entscheiden:
1.
„Die
Satzung des Landkreises Wolfenbüttel über die Festlegung von Schulbezirken für
den Besuch von Gymnasien wird wie folgt geändert:
a) § 2 wird um folgenden Absatz 4 ergänzt:
Schülerinnen und Schüler aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt haben ein
Wahlrecht zum Besuch der Gymnasien in der Stadt Salzgitter sowie im Landkreis
und der Stadt Hildesheim.
b) § 3 entfällt
(Übergangsregelung für den Schulbesuch im Landkreis Hildesheim einschl. Stadt
Hildesheim im Schuljahr 2016/17)
c) § 4 wird § 3
d) § 5 wird § 4 und erhält folgenden
Wortlaut:
Diese Satzung tritt am 01.08.2017 in Kraft.“
2.
Unter
der Voraussetzung, dass dem Beschlussvorschlag zu 1. gefolgt wird:
Die Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Wolfenbüttel wird zum
01.08.2017 wie folgt geändert:
„§ 5 Abs. 2 Satz 5 mit dem Wortlaut „Die Kostenbeschränkung findet im Schuljahr
2016/17 keine Anwendung bei dem Besuch von Gymnasien in der Stadt Salzgitter,
sowie im Landkreis und der Stadt Hildesheim durch Schülerinnen und Schüler der
Samtgemeinde Baddeckenstedt.“ wird gestrichen.