Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Enthaltung: 2

Ohne weitere Aussprache ergeht folgende

Beschlussempfehlung:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt einstimmig, bei 2 Stimmenthaltungen dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Kreistag wird gebeten, über den Antrag der Kreistagsabgeordneten Löhr, Vree, Brandes und Dinter vom 23.05.2016 mit folgendem geänderten Wortlaut zu entscheiden:

1.      „Die Satzung des Landkreises Wolfenbüttel über die Festlegung von Schulbezirken für den Besuch von Gymnasien wird wie folgt geändert:

a) § 2 wird um folgenden Absatz 4 ergänzt:

Schülerinnen und Schüler aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt haben ein Wahlrecht zum Besuch der Gymnasien in der Stadt Salzgitter sowie im Landkreis und der Stadt Hildesheim.

b) § 3 entfällt
(Übergangsregelung für den Schulbesuch im Landkreis Hildesheim einschl. Stadt Hildesheim im Schuljahr 2016/17)

c) § 4 wird § 3

d)  § 5 wird § 4 und erhält folgenden Wortlaut:
Diese Satzung tritt am 01.08.2017 in Kraft.“

2.      Unter der Voraussetzung, dass dem Beschlussvorschlag zu 1. gefolgt wird:

Die Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Wolfenbüttel wird zum 01.08.2017 wie folgt geändert:

„§ 5 Abs. 2 Satz 5 mit dem Wortlaut „Die Kostenbeschränkung findet im Schuljahr 2016/17 keine Anwendung bei dem Besuch von Gymnasien in der Stadt Salzgitter, sowie im Landkreis und der Stadt Hildesheim durch Schülerinnen und Schüler der Samtgemeinde Baddeckenstedt.“ wird gestrichen.