Beschluss:

 

1.    Die Satzung des Landkreises Wolfenbüttel über die Festlegung von Schulbezirken für den Besuch von Gymnasien in der Fassung des Kreistagsbeschlusses vom 05.10.2015 wird um folgende Anlage ergänzt:
„Anlage zur Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für den Besuch von Gymnasien, gültig ab 01.08.2016“

Schulbesuch in Hildesheim für Schülerinnen und Schüler aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt

Ergänzend zu § 3 der Satzung (Übergangsregelung) können Schülerinnen und Schüler aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt auch ab dem Schuljahr 2016/2017 ein Gymnasium im Gebiet des Landkreises Hildesheim (einschl. der Stadt Hildesheim) besuchen. In dem Fall werden die Fahrtkosten bis zur nächsten Schule (nach der Satzung ein Gymnasium in Salzgitter) erstattet. Darüber hinausgehende Fahrtkosten tragen die Erziehungsberechtigten selbst.

Wenn Schülerinnen und Schüler aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt ein öffentliches Gymnasium im Gebiet des Landkreises Hildesheim (einschl. der Stadt Hildesheim) mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 63 Abs. 3 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) besuchen, werden die Fahrtkosten maximal bis zur höchsten Preisstufe des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Wolfenbüttel beschränkt.
Eine Ausnahmegenehmigung kann erteilt werden, wenn der Besuch einer Schule in Salzgitter  eine unzumutbare Härte bedeutet oder der Besuch eines Gymnasiums im Gebiet des Landkreises Hildesheim (einschl. der Stadt Hildesheim) aus pädagogischen Gründen geboten ist.“

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassen 4 der

      Grundschulen Elbe, Sehlde und Hohenassel über die Möglichkeit des Schulbesuches in

      Hildesheim und die rechtlichen Folgen bezüglich der Schülerbeförderung zu informieren.