Beschluss:
1.
Die Satzung des
Landkreises Wolfenbüttel über die Festlegung von Schulbezirken für den Besuch
von Gymnasien in der Fassung des Kreistagsbeschlusses vom 05.10.2015 wird um
folgende Anlage ergänzt:
„Anlage zur Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für den Besuch von
Gymnasien, gültig ab 01.08.2016“
Schulbesuch in Hildesheim für Schülerinnen und Schüler aus der Samtgemeinde
Baddeckenstedt
Ergänzend zu § 3 der Satzung (Übergangsregelung) können Schülerinnen und
Schüler aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt auch ab dem Schuljahr 2016/2017 ein
Gymnasium im Gebiet des Landkreises Hildesheim (einschl. der Stadt Hildesheim)
besuchen. In dem Fall werden die Fahrtkosten bis zur nächsten Schule (nach der
Satzung ein Gymnasium in Salzgitter) erstattet. Darüber hinausgehende
Fahrtkosten tragen die Erziehungsberechtigten selbst.
Wenn Schülerinnen und Schüler aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt ein
öffentliches Gymnasium im Gebiet des Landkreises Hildesheim (einschl. der Stadt
Hildesheim) mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 63 Abs. 3 Niedersächsisches
Schulgesetz (NSchG) besuchen, werden die Fahrtkosten maximal bis zur höchsten
Preisstufe des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Wolfenbüttel
beschränkt.
Eine Ausnahmegenehmigung kann erteilt werden, wenn der Besuch einer Schule in
Salzgitter eine unzumutbare Härte
bedeutet oder der Besuch eines Gymnasiums im Gebiet des Landkreises Hildesheim
(einschl. der Stadt Hildesheim) aus pädagogischen Gründen geboten ist.“
2. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassen 4 der
Grundschulen Elbe, Sehlde und
Hohenassel über die Möglichkeit des Schulbesuches in
Hildesheim und die rechtlichen Folgen bezüglich der Schülerbeförderung zu informieren.