Beschluss:
Der
Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel ist der Auffassung, dass
Schulsozialarbeit in allen Schulstufen und an allen Schulformen pädagogisch
sinnvoll und notwendig ist. Zum Aufgabenbereich eines Schulträgers gehört neben
der Ausstattung der Schulen mit Sachmitteln auch die Etablierung von Schulsozialarbeit,
so lange diese Aufgabe vom Land Niedersachsen noch nicht umfassend wahrgenommen
werden kann.
Der
Kreistag bittet deshalb die Verwaltung, Maßnahmen zur Fortführung der
auslaufenden Schulsozialarbeit an den Wolfenbütteler Gymnasien mit dem
Schulträger Stadt Wolfenbüttel zu entwickeln.
Sollte vom Land Niedersachsen bis zum Ende des Jahres 2016 keine Etablierung der Schul-sozialarbeit eingeführt worden sein, wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Vorschläge für den Haushalts- und Stellenplan zu erarbeiten.