KAbg. Wolff nimmt Bezug auf die Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Unternehmen (speziell KMU) und stellt dar, dass nach den Richtlinien u.a. alle Maßnahmen, die der „Verbesserung der Umweltbilanz und der Energiebilanz eines Unternehmens“ dienen, gefördert werden. Dahingehend habe die Kreisverwaltung die Unternehmen beraten und die Installierung von Photovoltaikanlagen in dem Zusammenhang mit KMU – Fördermitteln bewilligt. Mittlerweile habe die Kreisverwaltung jedoch gegenüber den Unternehmen Rückforderungsbescheide für die Fördermittel der Photovoltaikanlage erlassen. KAbg. Wolff stellt nachfolgende Anfragen:

 

  1. Wie viele Unternehmungen im Landkreis Wolfenbüttel sind von Rückforderungsbescheiden für bereits bewilligte Gelder zur Wirtschaftsförderung betroffen?
  2. Wie hoch ist die Gesamtsumme, die der Landkreis von den geförderten Betrieben zurückfordert?
  3. Liegt ein Beratungsfehler des Landkreises vor, der die Investition in die Photovoltaikanlagen bei den Unternehmungen ausgelöst hat?
  4. Fordert der Landkreis nur die von der Europäischen Union bereitgestellten finanziellen Anteile zurück?
  5. Wird der Landkreis Wolfenbüttel die bewilligte und abgerechnete Förderung der PV – Anlagen kompensieren, damit Liquiditätsabflüsse in den geförderten Betrieben vermieden werden und die Klimaschutzziele des Landkreises umgesetzt werden können?

 

Landrätin Steinbrügge nimmt wie folgt Stellung:

 

Zu 1:    Fünf Unternehmen seien betroffen.

 

Zu 2:    Die Gesamtsumme betrage rund 70.000 €.

 

Zu 3:    Die Bewilligungsbescheide an die betroffenen Unternehmen wurden auf Grundlage des Erneuerbare– Energien – Gesetz (EEG) 2012 erlassen. Die Randziffer, welche nunmehr den Anlass gebe, die Rückforderungen vorzunehmen und welche eine Doppelförderung ausschließe, beziehe sich auf das EEG 2014. Mit Schreiben vom 10.11.2015 wurde die Kreisverwaltung final davon in Kenntnis gesetzt, dass u.a. die Anschaffungen von Photovoltaikanlagen als nicht förderfähig angesehen werden und die Mittel entsprechend gekürzt werden müssten. Die Anhörungsfrist laufe noch bis zum 27.11.2015. Die Kreisverwaltung bereite derzeit ein entsprechendes Schreiben vor.

 

Zu 4:    Um eine EU –konforme Durchführung der KMU – Förderung gewährleisten zu können, sei die Kreisverwaltung gehalten, die aus Sicht der NBank zu Unrecht erfolgten Zuwendungen, zurückzufordern. Die Gesamtsumme aller Rückforderungen belaufe sich, wie vorgenannt, auf ca. 70.000 €.

 

Zu 5:    Insoweit werde auf das offene Verfahren zwischen dem Landkreis Wolfenbüttel und der NBank verwiesen. Zunächst müsse die Entscheidung der NBank abgewartet werden, um etwaige weitere Schritte durchdenken zu können.