Nach kurzen Erläuterungen zum Zwischenbericht zur Durchführung der sozialen Schuldnerberatung (1. Teil der Sitzungsvorlage Nr. XVI-235/2007) durch Herrn Lehmann stellt Frau Ciecior von der Schuldnerberatung der AWO im Rahmen ergänzender Erläuterungen die Entwicklung der Schuldnerberatung in den vergangenen Jahren dar. Diese sei im Jahre 2001 von der AWO zunächst mit einer Planstelle übernommen worden. Aufgrund einer Personalerhöhung auf zwei Stellen habe man die Personengruppen der Beratungssuchenden erweitern können. Die Anzahl der Intensivberatungen habe in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. Basis für die Stellenbemessung im Jahr 2005 sei eine Anzahl von ca. 3.000 Bedarfsgemeinschaften für den Bereich der ARGE Wolfenbüttel gewesen; aktuell gäbe es ca. 4.700 Bedarfsgemeinschaften.

 

Herr KAbg. Fach bittet Frau Ciecior um Information über die Dauer von außergerichtlichen Einigungsversuchen im Rahmen von Insolvenzverfahren.

 

Frau Ciecior teilt mit, dass dieser Bereich nur einen kleinen Teil der Tätigkeit der AWO-Schuldnerberatung darstelle. Im Vordergrund stünde zunächst die Existenzsicherung der beratungssuchenden Personen, da die AWO eine soziale Schuldnerberatung sei.

Auf Nachfrage von Frau KAbg. Resch-Hoppstock erläutert Frau Klooth zum besseren Verständnis, die Bezeichnung „Abarbeitung“ der Warteliste bedeute nicht, dass bei sämtlichen der auf der Warteliste befindlichen Personen die Beratung aufgenommen und bereits zum Abschluss gebracht worden sei. In diesen Fällen sei aber mittlerweile die Beratungstätigkeit aufgenommen worden.

 

Sodann erfolgt nachstehende

 

Empfehlung:

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit empfiehlt dem Kreisausschuss von dem Zwischenbericht zur Durchführung der sozialen Schuldnerberatung Kenntnis zu nehmen.

 

 

Frau KAbg. Großer leitet nunmehr zum zweiten Punkt der Sitzungsvorlage, dem Vertragsabschluss mit der AWO, über. Der bestehende Vertrag würde am 31.12.2007 enden. Frau KAbg. Großer bittet Frau Klooth um eine kurze Einführung.

 

Frau Klooth knüpft in ihren Ausführungen zunächst an die Beratungen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit im Jahr 2005 auf eine Erhöhung des Zuschusses an. Bereits im Herbst 2005 sei absehbar gewesen, dass für den Bereich der ARGE Wolfenbüttel die ursprünglich prognostizierte Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei weitem überschritten würde. Man habe seinerzeit darüber nachgedacht, ob Fallpauschalen gezahlt werden sollten oder die Zahlung eines Festkostenzuschusses in Betracht gezogen werden sollte. Für die zweijährige Laufzeit des Vertrages habe man letztlich den Festkostenzuschuss favorisiert. Da während der Vertragslaufzeit die weitere Entwicklung der Schuldnerberatung betrachtet werden sollte, habe der Kreisausschuss seinerzeit um einen Zwischenbericht zur Entwicklung der Fallzahlen gebeten. Ein erster Bericht im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit sei jedoch erst im März diesen Jahres möglich gewesen.

 

Die Verwaltung sei auch weiterhin daran interessiert, die Schuldnerberatung von der AWO durchführen zu lassen. Der vorbereitete Vertragsentwurf sehe als Vertragsdauer ein Jahr vor. Die Koppelung eines Festkostenzuschusses mit festgeschriebenem Personalbedarf stelle für den Landkreis bei längerer Vertragslaufzeit ein betriebswirtschaftliches Risiko dar, weil die Entwicklung der Fallzahlen in der Schuldnerberatung zurzeit nicht belegbar sei. Eine kurzfristige Reaktion bei rückläufigen Beratungszahlen wäre bei einer Vertragslaufzeit von drei Jahren, wie von der AWO gewünscht, somit nicht möglich. Zuschüsse an andere Träger würden, wie bereits unter Tagesordnungspunkt 6 dargestellt, jeweils immer für ein Jahr zugebilligt. Man habe im Vertragsentwurf auch deutlich gemacht, dass Einvernehmen darüber bestehe, die Aufgabe „Soziale Schuldnerberatung“ auch weiterhin von der AWO durchführen zu lassen. Die anderen im neuen Vertragsentwurf enthaltenen Änderungen stellten lediglich Modifizierungen des bislang vorhandenen Vertrages dar, würden sich aber nicht auf das grundlegende Vertragsverhältnis auswirken.

 

Frau KAbg. Vogler merkt an, man habe sich in der Vergangenheit bei der AWO vor Ort informiert und könne den Wunsch der AWO, eine Vertragslaufzeit von drei Jahren anzustreben, durchaus nachvollziehen. Eine sinkende Zahl der Beratungsfälle sei höchst unwahrscheinlich. Möglicherweise wechselnde Ansprechpartner durch eine nur kurzfristig durchführbare Personalplanung bei einer Vertragslaufzeit von einem Jahr stelle sich als ungünstig für die betroffenen beratungssuchenden Personen dar.

 

Herr KAbg. Kretschmer bezieht sich auf § 3 Abs. 3 des Vertrages. Er sei der Ansicht, dass die Befristung auf ein Jahr mit der Maßgabe qualifiziertes Personal vorhalten zu können, nicht korrespondiere. Diesem Anspruch könne man nur gerecht werden, wenn eine zumindest mittelfristige Personalplanung möglich wäre.

 

Frau Klooth erklärt, dass durch die Aufstockung des Zuschusses in den vergangenen zwei Jahren neben der Sicherstellung laufender Beratungen auch die Abarbeitung der Warteliste eingeleitet worden sei. Würde die Entwicklung der Zahlen gleichbleibend sein oder sich sogar aufgrund der guten wirtschaftlichen Entwicklung rückläufig entwickeln, würden personelle Überkapazitäten in der Schuldnerberatung entstehen. Um mangelnde personalwirtschaftliche Eingriffsmöglichkeiten des Landkreises bei veränderten Fallaufkommen zu vermeiden, könne sie sich aber durchaus folgende Kombinationsmöglichkeiten vorstellen:

a)      Drei Jahre Vertragslaufzeit und jährliche Festlegung der Zuschusshöhe
oder

b)      drei Jahre Laufzeit mit entsprechendem festen Zuschuss für eine Personalstelle und jährliche Festlegung des darüber hinausgehenden Zuschusses.

 

Frau Klooth gibt im Weiteren auch zu bedenken, dass personalwirtschaftliche Überlegungen auch vom Landkreis anzustellen wären, wenn dieser die Aufgabe wieder selbst wahrnehmen würde. Das stünde hier jedoch nicht zur Debatte.

 

Frau KAbg. Resch-Hoppstock kann die Ausführungen von Frau Klooth zwar nachvollziehen, aber in diesem speziellen Fall sei es eine besondere Situation, da die Fallzahl-Prognose eindeutig in eine andere Richtung laufe. Sie sei der Ansicht, dass in diesem besonderen Fall die Kopplung von einer Laufzeit von drei Jahren mit der Zusage der Übernahme von Personalkosten für zwei Stellen durchaus zu rechtfertigen wäre.

 

Frau KAbg. Großer ist ebenfalls der Auffassung, die Vertragslaufzeit solle drei Jahre betragen, da auch der entsprechende Personalbedarf gegeben sei. Der ARGE-Vertrag würde bis zum Jahre 2010 laufen und die Zusammenarbeit zwischen ARGE und AWO müsse ebenfalls gewährleistet werden. Die positive Wirtschaftsentwicklung würde eher Personengruppen betreffen, die nicht Leistungsempfänger bei der ARGE seien.

 

Frau Klooth führt dazu aus, dass auch die ARGE jährlich neu bezüglich ihres Personalbedarfes mit den Trägern verhandeln müsse. Der Personalbedarf sei nicht für die Dauer des ARGE-Vertrages festgeschrieben.

 

Herr KAbg. Kretschmer ist der Meinung, das Risiko der AWO im Bereich der Personaleinstellungen sei durch den Landkreis abzufedern, da sich die Schuldnerberatung als originäre Aufgabe des Landkreises darstelle.

 

Herr KAbg. Fach schließt sich der Auffassung der Verwaltung an und befürwortet ausdrücklich die im vorgelegten Vertragsentwurf enthaltenen Regelungen. Der Landkreis wolle die Aufgabe Schuldnerberatung weiterhin an die AWO übertragen und würde daher somit das Risiko auch weitergeben. Das Risiko sei jedoch bewusst übertragen und von der AWO auch bewusst angenommen worden.

 

Frau Klooth weist darauf hin, dass eine Kündigungsmöglichkeit bei der angestrebten kurzen Laufzeit des neuen Vertrages nicht vorgesehen sei. Dieses sei zu korrigieren, wenn die Laufzeit des Vertrages verlängert werden sollte.

 

Herr KAbg. Fach warnt dringend davor, bei einer Laufzeit von drei Jahren eine Kündigungsmöglichkeit im Vertrag nicht aufzunehmen.

 

Frau KAbg. Großer fasst die Diskussion insoweit zusammen, dass Einigkeit über Vertragslaufzeit von drei Jahren bestehe. Der Vertragsentwurf müsse insofern modifiziert und auch eine Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Jahresende eingearbeitet werden.

 

Sodann ergeht nachstehende

 

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit empfiehlt einstimmig bei zwei Stimmenthaltungen dem Kreisausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Abschluss eines Vertrages über die Durchführung der sozialen Schuldnerberatung im Landkreis Wolfenbüttel – wie er sich aus der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage Nr. XVI-235/2007 ergibt – wird mit der Maßgabe der nachstehenden Änderungen zugestimmt:

 

a)       § 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

„Der jährliche Zuschuss gemäß Abs. 1 beträgt 140.000,00 €.“

 

 

b)       § 6 erhält folgende Fassung:

 

Inkrafttreten

 

(1)               Der Vertrag beginnt am 01.01.2008 und endet am 31.12.2010.

(2)               Der Vertrag kann mit einer Frist von sechs Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.“

 

 

c)       § 7 Abs. 4 entfällt.