Herr Lehmann teilt mit, der Zuschussbedarf für das Budget 5000 für das Jahr 2008 werde im Verwaltungshaushalt knapp 23 Mio. € betragen. Dieses seien etwa 800.000,00 € mehr, als für das laufende Jahr prognostiziert werde. Insbesondere bei den Ausgaben müsse von einer Erhöhung ausgegangen werden. Die Einnahmen blieben stabil. Auf der Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes sei eine geringe Ausgabe von 4.800,00 € verzeichnet. Insgesamt habe man sparsam kalkuliert. Abschließend weist der Sprecher auf den mit der Einladung übersandten Vermerk vom 17.10.2007 – III/50/503 Ros – zur Änderung der Haushaltssystematik hin.

 

Frau KAbg. Resch-Hoppstock erkundigt sich hinsichtlich der Änderung der Haushaltssystematik, ob die Bezeichnung in den ersten beiden Absätzen mit der Betitelung „in Einrichtungen“ richtig sei.

 

Herr Rosenthal erläutert hierzu, dass aufgrund einer Veränderung der Sozialhilfestatistik im Bereich der Haushaltssystematik die Aufgliederung in einzelne Pflegestufen notwendig werde. Allgemein bleibe festzuhalten, dass es sich bei der Darstellung des ersten Absatzes um Leistungen des überörtlichen Trägers und beim zweiten Absatz um Leistungen des örtlichen Trägers handele. Die Änderungen der Haushaltssystematik würde zu keinerlei Änderungen beim Zuschussbedarf des Budgets führen.

 

Herr Lehmann gibt noch ergänzende Erläuterungen zu einigen Haushaltsstellen und verweist dazu insbesondere auf den in der Tischvorlage dargestellten kurzfristigen Änderungsbedarf im Budget 5000 (siehe Anlage 2 zur Niederschrift).

 

Zur Haushaltsstelle 1.48700.78850 (Seite 141) führt Herr Lehmann auf Nachfragen von Frau KAbg. Reichenpfader aus, dass es sich hierbei um Rentenzahlungen an politische Häftlinge aus DDR-Zeiten handele. Der Ausgabehaushaltsstelle mit einem Ansatz von 100.000,00 € stünde eine Einnahmehaushaltsstelle mit gleichem Ansatz gegenüber. Die Erstattung erfolge aus Bundesmitteln.

 

Nachdem das Budget 5000 - Arbeit und Soziales - (Seiten 117 bis 151 des Budgetplan-Entwurfes 2008) Seite für Seite vom Ausschuss durchgearbeitet wurde, ergeben sich dazu keine Fragen.

 

Frau KAbg. Großer schlägt vor, mit der Beratung über die als Anlage zur Einladung beigefügten Zuschussanträge zu beginnen.

 

  1. Pauschale Beihilfe gemäß § 5 SGB XII für die fünf Wohlfahrtsverbände.
    Es besteht kein Beratungsbedarf.

  2. Zuschuss an die AWO Schuldnerberatung Wolfenbüttel.
    Es besteht kein Beratungsbedarf.

  3. Zuschuss an den Wolfenbütteler Freundeskreis e. V.
    Es besteht kein Beratungsbedarf.

  4. Zuschuss an die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft-Landesverband.
    Es besteht kein Beratungsbedarf.

  5. Zuschuss an die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft-Kontaktgruppe Wolfenbüttel.
    Es besteht kein Beratungsbedarf.

  6. Zuschuss an den Stadt- und Regionalverband der Hörgeschädigten, Braunschweig.
    Es besteht kein Beratungsbedarf.

  7. Zuschuss an den Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen / Regionalverein Süd-Ost Niedersachsen.
    Es besteht kein Beratungsbedarf.

 

  1. Zuschuss für die AWO Arche Begegnungsstätte.
    Es besteht kein Beratungsbedarf.

  2. Zuschuss an die AIDS-Hilfe Braunschweig e. V.
    Es besteht kein Beratungsbedarf.

  3. Zuschuss an Pro Familia.
    Es besteht kein Beratungsbedarf.

  4. Zuschuss an das Frauenschutzhaus für BISS – Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Wolfenbüttel.
    Es besteht kein Beratungsbedarf.

  5. Zuschuss für den Verein Frauenschutzhaus e. V. Wolfenbüttel.
    Frau KAbg. Vogler stellt den Antrag, zusätzlich 2.000,00 € für besondere Anschaffungen, die nicht durch Spenden getragen werden könnten, zu bewilligen. Diese Gelder würden zum Beispiel für die Beschaffung eines neuen Fahrzeugs notwendig sein.

    Hierzu merkt Frau KAbg. Resch-Hoppstock an, die noch benötigten Mittel für die Finanzierung eines neuen Fahrzeuges würden durch eine Spende einer Bank abgedeckt werden.

    Frau KAbg. Vogler führt aus, dass es sich bei der Nennung der Beschaffung des neuen Fahrzeuges hier jedoch nur um ein Beispiel handeln solle. Es gäbe noch andere Notwendigkeiten für Anschaffungen, die nicht durch andere Spenden getragen werden würden.

    Frau KAbg. Großer ist der Auffassung, der noch benötigte Betrag solle dem Frauenschutzhaus zur freien Verfügung überlassen werden.

    Dazu fragt Frau Klooth an, ob der in Rede stehende Betrag zweckgebunden sein oder ob der bisher gewährte Zuschuss pauschal erhöht werden solle.

    Frau KAbg. Resch-Hoppstock schlägt vor, den Antrag eventuell zurückstellen zu lassen, um noch eine genaue Prüfung vornehmen zu können. Die Entscheidung über den Zuschussbetrag solle dann vom Kreisausschuss getroffen werden.

    Frau KAbg. Großer bittet nunmehr um Abstimmung darüber, ob dem Verein Frauenschutzhaus e. V. Wolfenbüttel ein um 2.000,00 € erhöhter Zuschussbetrag zur Verfügung gestellt werden solle.

 

1. Beschlussempfehlung:

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit empfiehlt einstimmig bei mehreren Stimmenenthaltungen dem Kreisausschuss, dem Kreistag vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Ansatz bei der Haushaltsstelle 1.49800.71870 – Zuschuss an das Frauenschutzhaus Wolfenbüttel e. V. wird um 2.000,00 € von 103.000,00 € auf 105.000,00 € erhöht.

 

Herr KAbg. Kretschmer gibt zu Protokoll, dass die Entscheidung eine Ausnahme vom bisherigen Verfahren darstelle, wonach Zuschüsse jeweils nur in der Höhe der Beträge des Vorjahres gewährt würden. Er bittet darum, dem Verein dies in geeigneter Weise mitzuteilen.

 

  1. Zuschuss an die AWO-Caritas / Diakonie Ausländersozialberatung.
    Es besteht kein Beratungsbedarf.

  2. Zuschuss an die Fachgruppe Sucht im sozialpsychiatrischen Verbund.
    Frau Löb erklärt, dass sich der Zuschussbedarf in Höhe von 1.280,00 € aus Ausgaben (HhSt. 54500.60000) in von Höhe 3.280,00 € sowie Einnahmen (HhSt. 545000.11000) in Höhe von 2.000,00 € ergäbe. Es besteht kein weiterer Beratungsbedarf.

  3. Zuschuss für die Lukas-Werk-Suchthilfe gGmbH.
    Es besteht kein Beratungsbedarf.

Nach kurzen Erläuterungen durch Frau Dr. von Nicolai bestehen aus der Mitte des Ausschusses keine Fragen zum Budget 5300 - Gesundheit.

 

Nachdem weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorliegen, lässt KAbg. Frau Großer über die in der Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit stehenden Teile des Budgetplan-Entwurfes 2008 abstimmen.

 

2. Beschlussempfehlung:

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit empfiehlt einstimmig dem Kreisausschuss, dem Kreistag vorzuschlagen, dem Budgetplan für die Budgets 5000 und 5300 unter Berücksichtigung der nachfolgenden Änderungen zuzustimmen:

 

a)      Den kostenneutralen Änderungen laut Vermerk vom 17.10.2007, Geschäftszeichen III/50/503 Ros, der als Anlage 3 zur Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit vom 08.11.2007 beigefügt ist, wird zugestimmt.

b)      Verringerung des Ansatzes bei der Haushaltsstelle 1.48200.69100 – Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende nach § 22 Abs. 1 SGB II um 849.500,00 € von 18.700.000,00 € auf 17.850.500,00 €.

c)      Verringerung des Ansatzes bei der Haushaltsstelle 1.48200.19100 – Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende um 729.200,00 € von 5.834.400,00 € auf 5.105.200,00 €.

d)      Erhöhung des Ansatzes bei der Haushaltsstelle 1.49800.71870 – Zuschuss an das Frauenschutzhaus Wolfenbüttel e. V. um 2.000,00 € von 103.000,00 € auf 105.000,00 €.

 

Frau Klooth kündigt anschließend noch eine Änderung von Haushaltsansätzen im Bereich der Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser, Reinigung) an, die an den Regiebetrieb Gebäudewirtschaft zu zahlen seien. Dieses beträfe neben den Budgets 5000 und 5300 auch andere Budgets des Hauses. Die aus der Abrechnung für das Jahr 2006 vom Regiebetrieb offenen Beträge von ca. 300.000,00 € sollen nunmehr über veränderte Haushaltsansätze im Jahr 2008 in den betroffenen Budgets bereitgestellt werden. Eine entsprechende Sitzungsvorlage an den Kreisausschuss werde vorbereitet.

 

 

Protokollnotiz:

 

Gegenüber der mit der Einladung versandten Version des Vermerkes vom 17.10.2007, Geschäftszeichen III/50/503 Ros, haben sich noch redaktionelle Änderungen auf den Seiten 3 und 4 ergeben. Diese Änderungen haben keine Auswirkungen beim Zuschussbedarf des Budgets und sind in dem als Anlage 3 zu dieser Niederschrift beigefügten Vermerk berücksichtigt worden.