Herr Lehmann kommt an dieser Stelle auf die in der letzten Sitzung von Herrn KAbg. Kretschmer aufgeworfenen Fragen zurück. Die Beantwortung dieser Fragen ergäbe sich aus dem Vermerk vom 07. November 2007 – III/50 - Le - , der dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt sei.

 

Frau KAbg. Vogler wirft die Frage auf, aus welchen Gründen Kosten für Verhütungsmittel für Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II-Leistungen nicht getragen werden würden. Nach ihren Informationen würden andere Kommunen dies nach wie vor tun. Frau Klooth teilt mit, dies werde man mit der ARGE klären und über das Ergebnis berichten.