Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Enthaltung: 6

Beschluss:

 

  1. Die Landrätin wird beauftragt, den Vertrag zwischen dem Landkreis Wolfenbüttel und der Stadt Wolfenbüttel über die Kostenerstattung der Unterbringung von Flüchtlingen in einer zentralen Einrichtung (modulare Bauweise) sowie im Gebäude „Altes Jugendgästehaus“, wie er sich aus der aktualisierten Anlage zur Sitzungsvorlage XVII- 0536/2015 ergibt, abzuschließen.

 

  1. Der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von maximal 2.500.000 Euro bei dem Produktkonto 3130000000.7812000 – Zuschuss an die Stadt Wolfenbüttel zum gemeinsamen Kauf von Wohncontainern zur Unterbringung von Flüchtlingen - wird zugestimmt.

 

Zur Deckung werden folgende Produktkonten herangezogen:

5719000000.7841000 (Zuschuss Breitbandbetrieb)                                               - 1.500.000 €

2160100000.7871000 (inv. Baumaßnahmen Schule Baddeckenstedt)                 -    743.000 €

1112500000.7831101 (EDV Storage System)                                                        -    180.000 €

2310100000.7871000 (inv. Baumaßnahmen CGL-Schule  Brandschutzkonzept) -      77.000 €

 

  1. Darüber hinaus wird der Satz zum Personalbedarf in der Anlage „Aufgabenbezogener Einsatz von Personal bei nahezu voller Auslastung der zentralen Einrichtungen“ zum Vertrag um das Wort „einvernehmlich“ ergänzt. („Der Personalbedarf ist laufend einvernehmlich der konkreten Situation anzupassen")