Sitzung: 23.03.2015 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 39
Vorlage: XVII-0530/2015
Beschluss:
Im Vorgriff auf eine Änderung des
„öffentlich–rechtlichen Vertrages über die Heranziehung der Stadt Wolfenbüttel,
der Einheitsgemeinden und der Samtgemeinden des Landkreises Wolfenbüttel im
Rahmen der Durchführung des Gesetzes zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen
und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes“ erstattet der Landkreis
Wolfenbüttel den herangezogenen Gebietskörperschaften für die durch die
Heranziehung entstehenden persönlichen und sächlichen Kosten eine jährliche
Pauschale in Höhe von 240,00 € je Person, die der jeweiligen Gebietskörperschaft
zum Stichtag 31.12. des Vorjahres zugewiesen war und Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz bezogen hat, sowie eine einmalige Pauschale in Höhe
von 240,00 € für Personen nach § 2 Ziff. 2 des Vertrages, die von der
Gebietskörperschaft in dem laufenden Jahr aufgenommen und untergebracht worden
sind.