Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39

Beschluss:

 

Im Vorgriff auf eine Änderung des „öffentlich–rechtlichen Vertrages über die Heranziehung der Stadt Wolfenbüttel, der Einheitsgemeinden und der Samtgemeinden des Landkreises Wolfenbüttel im Rahmen der Durchführung des Gesetzes zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes“ erstattet der Landkreis Wolfenbüttel den herangezogenen Gebietskörperschaften für die durch die Heranziehung entstehenden persönlichen und sächlichen Kosten eine jährliche Pauschale in Höhe von 240,00 € je Person, die der jeweiligen Gebietskörperschaft zum Stichtag 31.12. des Vorjahres zugewiesen war und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen hat, sowie eine einmalige Pauschale in Höhe von 240,00 € für Personen nach § 2 Ziff. 2 des Vertrages, die von der Gebietskörperschaft in dem laufenden Jahr aufgenommen und untergebracht worden sind.