Sitzung: 23.03.2015 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 39
Vorlage: XVII-0484/2014/2
Beschluss:
- Unter Berücksichtigung der gemeinsamen
Finanzplanung sowie der gutachterlich geprüften Entwicklungsperspektiven
der Landkreise Helmstedt und Wolfenbüttel werden keine gemeinsamen
Entwicklungsmöglichkeiten unter Inanspruchnahme einer Entschuldungshilfe
nach dem Zukunftsvertrag gesehen.
Eine Aufnahme von Fusionsverhandlungen mit
dem Landkreis Helmstedt im Sinne des § 25 Abs. 5 Nds. Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) erfolgt nicht.
2.
Das
Gutachten des Niedersächsischen Instituts für Wirtschaftsforschung (NIW) vom
27.02.2015 zeigt in mehreren Handlungsfeldern Chancen für eine verstärkte
Kooperation zwischen den Landkreisen Helmstedt und Wolfenbüttel im Rahmen der
interkommunalen Zusammenarbeit auf.
Die
Landrätin wird beauftragt, Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit mit
dem Landkreis Helmstedt zu prüfen und ein entsprechendes Konzept bis Ende 2015
vorzulegen. Hierfür ist eine gemeinsame Planungsgruppe einzurichten mit dem Ziel auf Grundlage des Gutachtens,
Themenfelder zu priorisieren und Maßnahmen zur Umsetzung vorzuschlagen.
3. Darüber hinaus sind Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit auch mit anderen Kommunen – landkreisintern und landkreisübergreifend – zu prüfen.