Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39

Beschluss:

 

  1. Unter Berücksichtigung der gemeinsamen Finanzplanung sowie der gutachterlich geprüften Entwicklungsperspektiven der Landkreise Helmstedt und Wolfenbüttel werden keine gemeinsamen Entwicklungsmöglichkeiten unter Inanspruchnahme einer Entschuldungshilfe nach dem Zukunftsvertrag gesehen.

Eine Aufnahme von Fusionsverhandlungen mit dem Landkreis Helmstedt im Sinne des § 25 Abs. 5 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erfolgt nicht.

 

2.    Das Gutachten des Niedersächsischen Instituts für Wirtschaftsforschung (NIW) vom 27.02.2015 zeigt in mehreren Handlungsfeldern Chancen für eine verstärkte Kooperation zwischen den Landkreisen Helmstedt und Wolfenbüttel im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit auf.

 

Die Landrätin wird beauftragt, Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Landkreis Helmstedt zu prüfen und ein entsprechendes Konzept bis Ende 2015 vorzulegen. Hierfür ist eine gemeinsame Planungsgruppe einzurichten mit  dem Ziel auf Grundlage des Gutachtens, Themenfelder zu priorisieren und Maßnahmen zur Umsetzung vorzuschlagen. 

 

3.    Darüber hinaus sind Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit auch mit anderen Kommunen – landkreisintern und landkreisübergreifend – zu prüfen.