Sitzung: 23.03.2015 Kreistag
Vorsitzender Ganzauer nimmt Bezug auf die Anfrage von KAbg. Oesterhelweg auf der 18. Sitzung des Kreistages am 12.01.2015 und übergibt das Wort an Landrätin Steinbrügge.
Zu 1: Wie viele
Asylbewerberinnen und Asylbewerber gibt es seit 2012/2013 im Landkreis Wolfenbüttel?
Welches sind die Ursprungsländer?
Zur
Beantwortung werde auf die Anlage 1 des hiesigen Protokolls verwiesen.
Wie oft wurde Asyl
gewährt?
8 Personen wurde als Asylberechtigte nach § 25
Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) anerkannt,
64
Personen wurde die Flüchtlingseigenschaft nach § 25 Abs. 2 AufenthG gewährt,
23
Personen wurden Abschiebungshindernisse nach § 25 Abs. 3 AufenthG zuerkannt.
Wie oft wurde abgelehnt?
Wie oft wurde eine Duldung ausgesprochen?
In
125 Fällen wurde nach Ablehnung des Asylantrages eine Duldung erteilt. In allen
übrigen Fällen
-
läuft
das Asylverfahren noch oder
-
die
Personen sind vor Erteilung einer Duldung freiwillig ausgereist oder
untergetaucht oder
-
sie
haben auf Grund anderer Einzelvorschriften im Aufenthaltsgesetz eine
Aufenthaltserlaubnis erhalten oder
- die Asylbegehrenden warten noch darauf, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) formell einen Asylantrag stellen zu können.
Wie oft wurde
abgeschoben?
in
2012 = 5; in 2013 = 2; in 2014 = 0
Zu
2.: Wie sind die Verfahrensdauern?
Für
die Durchführung der Asylverfahren und die Entscheidung über die Asylanträge
ist das BAMF zuständig. Daher lässt sich die Frage nach der Verfahrensdauer
nicht pauschal beantworten. Maßgeblich für die Verfahrensdauer sind unter
anderem das Herkunftsland oder die Dringlichkeit einer Entscheidung (z.B.
positiv bezüglich der Flüchtlinge aus Syrien und grundsätzlich negativ
bezüglich der Asylantragsteller/innen aus den Westbalkanstaaten).
Zur
Veranschaulichung seien nachfolgend einige Fallbeispiele genannt:
1.
Ein
nepalesischer Staatsangehöriger; Ersteinreise und Asylantragstellung im August
2012. Das Asylverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
2.
Eine
iranische Familie; Ersteinreise und Asylantragstellung im Februar 2013. Die
Familie wurde im Februar 2015 als Flüchtlinge anerkannt.
Zu 3.: Wie sind die Aufenthaltsdauern (aktueller
Stand)?
Die
Aufenthaltsdauer beträgt bei freiwilligen Ausreisen derzeit zwischen fünf bis
acht Monaten.
Im
Übrigen kann die Aufenthaltsdauer bei vollziehbar ausreisepflichtigen
Ausländern mehrere Jahre, in Einzelfällen sogar über 20 Jahre, betragen.
Zu
4.: Wer
bringt die Flüchtlinge unter? Wie und wo werden sie untergebracht? Privat oder
durch die öffentliche Hand?
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind nach dem
Aufnahmegesetz für die Aufnahme und Unterbringung der vom Land verteilten der
Ausländerinnen und Ausländer zuständig. Der Landkreis Wolfenbüttel hat mit den
Kommunen zuletzt mit Wirkung ab 01.01.2014 per öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbart,
dass diese Aufgaben durch die Kommunen wahrgenommen werden.
Die Kommunen bringen die Ausländerinnen und Ausländer
in gemeindeeigene und private Wohnungen unter. Auf Grund der Wohnungsknappheit
erfolgt auch eine vorübergehende Unterbringung in Hotels oder Pensionen. Die
Kommunen haben bisher immer eine dezentrale Unterbringung in Wohnungen
angestrebt. Wegen des hohen Zuganges von Flüchtlingen ist freier Wohnraum kaum
bis nicht mehr verfügbar. Einzelne Kommunen erwägen deshalb, die Ausländerinnen
und Ausländer auch in Wohncontainern unterzubringen.
Zu
5.: Welche
Institutionen, Initiativen, private Vereine, Verbände, Kirchen werden vor Ort
eingebunden? Wer koordiniert die Bemühungen, Und wer betreut die betreuenden
Institutionen?
In
Beantwortung dieser Fragen verweise ich auf beigefügte Ausführungen der
Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe (siehe Anlagen 2 und 3 des
hiesigen Protokolls). Der Newsletter 1 + 2 ist unter anderem auch den
Fraktionsvorsitzenden im Kreistag bereits zugesandt worden.
Die
Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe erarbeitet derzeit außerdem ein
Rahmenkonzept zur Flüchtlingsarbeit. Das Konzept befasst sich unter anderem mit
den Handlungsfeldern „Unterbringung“, „Begleitung und Beratung „Freizeit, Kultur,
Begegnung“, „Migration und Teilhabe“.
KAbg. Großer
erkundigt sich, warum Frau Kühnle nach kurzer Zeit aus der Koordinierungsstelle
Migration und Teilhabe ausscheide und als Begründung schlechte
Stellenbedingungen anführe.
Landrätin Steinbrügge antwortet, dass Frau Kühnle aus persönlichen Gründen den
Landkreis Wolfenbüttel verlasse und eine unbefristete Stelle bei der Stadt
Lehrte annehmen werde. Die Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe werde zu
50 % seitens des Landes kofinanziert. Dieser Zuschuss erfolge jeweils nur nach
Antragsstellung für ein Jahr. Da sich das Land vorbehalte, die Förderung zu
reduzieren oder gar einzustellen, könne die Kreisverwaltung die Stelle jeweils
nur mit einer jährlichen Befristung versehen. Um die Stellenbedingungen für die
geplante externe Ausschreibung zu verbessern, wurde seitens des
Kreisausschusses die Zustimmung eingeholt, die Stelle für den kompletten
Zeitraum bis 31.12.2018 auszuschreiben. Landrätin Steinbrügge weist
daraufhin, dass Frau Kühnle noch das Rahmenkonzept zur Betreuung der
Flüchtlinge aufstellen werde.
KAbg. Großer nimmt darüber
hinaus Bezug auf die Wolfenbüttel-Card und fragt an, was die Kreisverwaltung
unternehme, um mehr Einrichtungen als Teilnehmer zu gewinnen.
Landrätin Steinbrügge erklärt, dass von
Seiten des Landkreises derzeit keine aktive Akquise betrieben werde. Im
Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit solle zeitnah über das Thema
gesprochen werden.
KAbg. R. Gerndt nimmt Bezug auf
das Zukunftsprofil und erkundigt sich im Hinblick auf die Verabschiedung der
Oberziele des Landkreises Wolfenbüttel über den aktuellen Stand.
Landrätin Steinbrügge antwortet, dass
die Phase der Informationserhebung abgeschlossen sei und derzeit das gewonnene
Material ausgewertet werde. Es werde davon ausgegangenen, dass ein Entwurf des
Zukunftsprofiles in der Sitzung des Kreistages vor den Sommerferien eingebracht
werden könne.
KAbg. Hantelmann
nimmt Bezug auf die Schülerbeförderung von Schöppenstedt zur Schule am
Teichgarten nach Wolfenbüttel. Nach Angaben von Elternvertretern solle geplant
sein, nach den Sommerferien diesen Jahres, eine morgendliche Busverbindung nach
Wolfenbüttel zu streichen. Die Schülerinnen und Schüler sollen stattdessen die
Bahn nach Wolfenbüttel nutzen. Dies würde bedeuten, dass die SchülerInnen am
Teichgarten frühmorgens um 6.15 Uhr von Schöppenstedt abfahren und nach Ankunft
in Wolfenbüttel vom Bahnhof zur Schule gehen müssten. KAbg. Hantelmann
stellt diesbezüglich folgende Anfragen:
1. Ist der Kreisverwaltung das genannte
Vorhaben bekannt und, wenn ja, seit wann?
2. Wie beurteilt die Kreisverwaltung die
vorgesehene Streichung und die damit verbundenen erheblichen Erschwernisse für
die Schülerinnen und Schüler der Schule am Teichgarten?
3. Welche Möglichkeiten gibt es für den
Landkreis diese sehr wichtige Busverbindung zu erhalten?
Anmerkung der
Kreisverwaltung:
Grundsätzlich gilt für die
Schülerbeförderung Folgendes:
Nach § 114 des
Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in der zurzeit gültigen Fassung ist der
Landkreis Wolfenbüttel verpflichtet, die in seinem Gebiet wohnenden
Schülerinnen und Schüler unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern
oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für
den Schulweg zu erstatten.
Der Landkreis Wolfenbüttel
bestimmt das für die Beförderung zu nutzende Beförderungsmittel. Es besteht
kein Anspruch auf Beförderung mit einem besonderen Verkehrsmittel (§ 6 Abs. 2
der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Wolfenbüttel).
Die Beförderung erfolgt grundsätzlich im öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) sofern sie unter zumutbaren Bedingungen
erfolgen kann und die kostengünstigste Regelung ist.
Ist die Beförderung mit
öffentlichen Verkehrsmitteln nicht
möglich oder ist die Benutzung dieser Verkehrsmittel aufgrund einer dauerhaften
oder vorübergehenden Behinderung nicht zumutbar, können die Erziehungsberechtigten einen Antrag auf
Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr stellen. Die Beförderungsbedürftigkeit
ist grundsätzlich durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Dem Träger der
Schülerbeförderung bleibt es vorbehalten, im Einzelfall ein ärztliches
Gutachten zu verlangen.
Zum Sachverhalt:
Bei der Schule am Teichgarten
handelt es sich um eine Förderschule mit den Schwerpunkten Sprache und Lernen.
Die Schülerinnen und Schüler haben zwar einen festgestellten Förderbedarf in
den o.g. Bereichen, dies inkludiert aber nicht gleichzeitig eine dauerhafte
oder vorübergehende Behinderung, die eine Schülerbeförderung im ÖPNV
ausschließt.
Die Schülerinnen und Schüler
der Schule am Teichgarten, die die Klassen 1 bis 4 aus dem Landkreisgebiet
besuchen, werden in der Regel individuell im sog. freigestellten Verkehr mit
Kleinbussen befördert, da sie noch nicht in der Lage sind, den ÖPNV zu
benutzen.
Ab der 5. Klasse erfolgt die
Schülerbeförderung der Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Wolfenbüttel
zur Schule am Teichgarten grundsätzlich im ÖPNV. Eine Individualbeförderung ist
aber weiterhin möglich, wenn die Beförderungsbedürftigkeit durch ein
vorhandenes ärztliches Attest oder ggf. ein amtsärztliches Gutachten
nachgewiesen wird.
Die Schülerinnen und Schüler
aus dem Bereich Schöppenstedt (ab 5. Klasse) nutzen die RB vom Bahnhof
Schöppenstedt bis zum Bahnhof Wolfenbüttel und steigen um 7.20 Uhr in einen
Einsatzwagen, der die Schülerinnen und Schüler vom Bahnhof in Wolfenbüttel
direkt bis zur Schule am Teichgarten befördert.
Bei der angesprochenen „Linie
der Firma Kleinbusbetrieb Wolff“ handelt es sich um Beförderung im
freigestellten Schülerverkehr. Diese
wird auch zukünftig nicht gestrichen.
KAbg. Löhr
nimmt Bezug auf die Ablehnung der Landesschulbehörde auf Errichtung einer
Oberschule an der Schule im Innerstetal in Baddeckenstedt. Der Antrag der Haupt-
und Realschule (HRS) in Schöppenstedt auf Errichtung einer Oberschule im Jahr
2011 wurde auf der Kreistagssitzung am 02.05.2011 mehrheitlich abgelehnt. Wäre
diesem Antrag damals stattgegeben worden, bestände für die Kinder aus der
Samtgemeinde Baddeckenstedt heute nicht die Möglichkeit Oberschulen im
Landkreis Hildesheim zu besuchen. Daher ergeben sich folgende Anfragen:
1. Wäre die Genehmigung einer Oberschule
möglich gewesen, wenn die abgewanderten und weiterhin abwandernden SchülerInnen
an die Oberschule in dem Landkreis Hildesheim die HRS in Baddeckenstedt
besuchen würden und müssten.
2. Welche Kosten entstehen dem Landkreis
Wolfenbüttel für Zahlungen an Schulgeld und die zusätzlich errichtete
Schulbusverbindung nach Söhlde?
Anmerkung der
Kreisverwaltung:
Die
Schule im Innerstetal hat im Schuljahr 2013/14 folgende Schülerzahlen
ausgewiesen:
Schule im Innerstetal, Schülerzahlen im
Schuljahr 2013/14
|
|
|
|
|
Gesamt: |
|
|
Klasse |
Züge |
HS |
Züge |
RS |
HRS |
OS in Söhlde |
Schüler-zahl
mit OS Söhlde |
5 |
0 |
0 |
2 |
32 |
32 |
12 |
44 |
6 |
1 |
10 |
2 |
31 |
41 |
11 |
52 |
7 |
1 |
16 |
2 |
34 |
50 |
2 |
52 |
8 |
1 |
21 |
2 |
44 |
65 |
|
|
9 |
1 |
18 |
2 |
56 |
74 |
|
|
10 |
2 |
27 |
2 |
71 |
98 |
|
|
Gesamt: |
|
92 |
3 |
268 |
360 |
25 |
385 |
Schule im Innerstetal, Schülerzahlen im
Schuljahr 2014/15
|
|
|
|
|
Gesamt: |
|
|
Klasse |
Züge |
HS |
Züge |
RS |
HRS |
OS in Söhlde |
Schüler-zahl
mit OS Söhlde |
5 |
0 |
0 |
2 |
30 |
30 |
11 |
41 |
6 |
0 |
0 |
2 |
32 |
32 |
15 |
47 |
7 |
1 |
10 |
2 |
31 |
41 |
5 |
46 |
8 |
1 |
15 |
2 |
40 |
55 |
1 |
56 |
9 |
1 |
20 |
2 |
46 |
66 |
|
|
10 |
1 |
20 |
2 |
59 |
79 |
|
|
Gesamt: |
|
65 |
3 |
238 |
303 |
32 |
335 |
Für
die Antragstellung zur Errichtung einer Oberschule wurden folgende
Übergangsquoten für die Prognose der Schülerzahlen aus dem Jahr 2013 zugrunde
gelegt:
Hauptschule
(HS) 2,75 % (1,83 % HS in Baddeckenstedt, 0,92 %
HS in Salzgitter)
Realschule
(RS) 28,44
% (25,69 % RS in Baddeckenstedt, 2,75 % RS in Salzgitter)
Oberschule
7,34 % (in Söhlde)
Gesamt:
38,53 %
Die Schülerzahlen aus der Oberschule Söhlde
wurden mit berücksichtigt.
Daraus hat sich folgende Prognose ergeben:
Schule im Innerstetal, Prognose für die 5.
Klassen einer Oberschule ab dem Schuljahr 2015/2016 (mit
einer Übergangsquote aus dem Jahr 2013 von 38,53 %)
Schuljahr |
Züge
bei einer Oberschule (OBS) |
Voraussichtliche
Schülerzahl in Klasse 5 einer OBS gesamt |
2015/2016 |
2 |
39 |
2016/2017 |
2 |
37 |
2017/2018 |
2 |
33 |
2018/2019 |
2 |
31 |
2019/2020 |
2 |
31 |
2020/2021 |
1 |
26 |
2021/2022 |
2 |
31 |
2022/2023 |
1 |
28 |
2023/2024 |
1 |
26 |
2024/2025 |
1 |
27 |
Hinweis: Die Übergangsquoten aus dem Jahr
2014 sind wie folgt:
HS 6,67
%
RS 16,19
%
OS
6,67 %
Gesamt: 29,53
%
Die erforderlichen
Schülerzahlen für eine Oberschule mit mindestens 48 Schüler/innen je
Schuljahrgang werden nach der Prognose für die Schule im Innerstetal unter
gleichbleibenden Bedingungen durchgängig nicht erreicht. Die Errichtung einer
Oberschule wäre auch nicht zulässig gewesen, wenn die in der Vergangenheit
abgewanderten Schülerinnen und Schüler die Schule in Baddeckenstedt besucht
hätten.
Frage 2:
Sachkosten
Es werden für die Schülerinnen
und Schüler, die die Oberschule in Söhlde besuchen, keine Sachkosten an den
Landkreis Hildesheim gezahlt.
Kosten der
Schülerbeförderung:
Die Schülerinnen und Schüler
aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt werden zur Oberschule in Söhlde im sog.
freigestellten Verkehr mit einem Bus befördert.
Kosten der
Busverbindung im Jahr |
rd.
45.000 € |
abzüglich Kosten
Sammelschülerzeitkarte Preisstufe I für 32 Schülerinnen und Schüler, die
ansonsten angefallen wären |
./.
16.300 € |
Mehrkosten
Busverbindung |
28.700
€ |