Vorsitzender Ganzauer nimmt Bezug auf die Anfrage von KAbg. Oesterhelweg auf der 18. Sitzung des Kreistages am 12.01.2015 und übergibt das Wort an Landrätin Steinbrügge.

 

Zu 1: Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber gibt es seit 2012/2013 im Landkreis Wolfenbüttel? Welches sind die Ursprungsländer?

Zur Beantwortung werde auf die Anlage 1 des hiesigen Protokolls verwiesen.

 

Wie oft wurde Asyl gewährt?

8   Personen wurde als Asylberechtigte nach § 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) anerkannt,

64 Personen wurde die Flüchtlingseigenschaft nach § 25 Abs. 2 AufenthG gewährt,

23 Personen wurden Abschiebungshindernisse nach § 25 Abs. 3 AufenthG zuerkannt.

 

Wie oft wurde abgelehnt? Wie oft wurde eine Duldung ausgesprochen?

In 125 Fällen wurde nach Ablehnung des Asylantrages eine Duldung erteilt. In allen übrigen Fällen

 

-          läuft das Asylverfahren noch oder

-          die Personen sind vor Erteilung einer Duldung freiwillig ausgereist oder untergetaucht oder

-          sie haben auf Grund anderer Einzelvorschriften im Aufenthaltsgesetz eine Aufenthaltserlaubnis erhalten oder

-          die Asylbegehrenden warten noch darauf, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) formell einen Asylantrag stellen zu können.

 

Wie oft wurde abgeschoben?

in 2012 = 5; in 2013 = 2; in 2014 = 0

 

 

Zu 2.:  Wie sind die Verfahrensdauern?

Für die Durchführung der Asylverfahren und die Entscheidung über die Asylanträge ist das BAMF zuständig. Daher lässt sich die Frage nach der Verfahrensdauer nicht pauschal beantworten. Maßgeblich für die Verfahrensdauer sind unter anderem das Herkunftsland oder die Dringlichkeit einer Entscheidung (z.B. positiv bezüglich der Flüchtlinge aus Syrien und grundsätzlich negativ bezüglich der Asylantragsteller/innen aus den Westbalkanstaaten).

           

Zur Veranschaulichung seien nachfolgend einige Fallbeispiele genannt:

1.    Ein nepalesischer Staatsangehöriger; Ersteinreise und Asylantragstellung im August 2012. Das Asylverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

2.    Eine iranische Familie; Ersteinreise und Asylantragstellung im Februar 2013. Die Familie wurde im Februar 2015 als Flüchtlinge anerkannt.

 

Zu 3.:  Wie sind die Aufenthaltsdauern (aktueller Stand)?

Die Aufenthaltsdauer beträgt bei freiwilligen Ausreisen derzeit zwischen fünf bis acht Monaten.

Im Übrigen kann die Aufenthaltsdauer bei vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern mehrere Jahre, in Einzelfällen sogar über 20 Jahre, betragen.

 

 

Zu 4.:  Wer bringt die Flüchtlinge unter? Wie und wo werden sie untergebracht? Privat oder durch die öffentliche Hand?

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind nach dem Aufnahmegesetz für die Aufnahme und Unterbringung der vom Land verteilten der Ausländerinnen und Ausländer zuständig. Der Landkreis Wolfenbüttel hat mit den Kommunen zuletzt mit Wirkung ab 01.01.2014 per öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbart, dass diese Aufgaben durch die Kommunen wahrgenommen werden.

 

Die Kommunen bringen die Ausländerinnen und Ausländer in gemeindeeigene und private Wohnungen unter. Auf Grund der Wohnungsknappheit erfolgt auch eine vorübergehende Unterbringung in Hotels oder Pensionen. Die Kommunen haben bisher immer eine dezentrale Unterbringung in Wohnungen angestrebt. Wegen des hohen Zuganges von Flüchtlingen ist freier Wohnraum kaum bis nicht mehr verfügbar. Einzelne Kommunen erwägen deshalb, die Ausländerinnen und Ausländer auch in Wohncontainern unterzubringen.

 

 

Zu 5.:  Welche Institutionen, Initiativen, private Vereine, Verbände, Kirchen werden vor Ort eingebunden? Wer koordiniert die Bemühungen, Und wer betreut die betreuenden Institutionen?

In Beantwortung dieser Fragen verweise ich auf beigefügte Ausführungen der Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe (siehe Anlagen 2 und 3 des hiesigen Protokolls). Der Newsletter 1 + 2 ist unter anderem auch den Fraktionsvorsitzenden im Kreistag bereits zugesandt worden.

Die Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe erarbeitet derzeit außerdem ein Rahmenkonzept zur Flüchtlingsarbeit. Das Konzept befasst sich unter anderem mit den Handlungsfeldern „Unterbringung“, „Begleitung und Beratung „Freizeit, Kultur, Begegnung“, „Migration und Teilhabe“.

 

 

KAbg. Großer erkundigt sich, warum Frau Kühnle nach kurzer Zeit aus der Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe ausscheide und als Begründung schlechte Stellenbedingungen anführe.

 

Landrätin Steinbrügge antwortet, dass Frau Kühnle aus persönlichen Gründen den Landkreis Wolfenbüttel verlasse und eine unbefristete Stelle bei der Stadt Lehrte annehmen werde. Die Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe werde zu 50 % seitens des Landes kofinanziert. Dieser Zuschuss erfolge jeweils nur nach Antragsstellung für ein Jahr. Da sich das Land vorbehalte, die Förderung zu reduzieren oder gar einzustellen, könne die Kreisverwaltung die Stelle jeweils nur mit einer jährlichen Befristung versehen. Um die Stellenbedingungen für die geplante externe Ausschreibung zu verbessern, wurde seitens des Kreisausschusses die Zustimmung eingeholt, die Stelle für den kompletten Zeitraum bis 31.12.2018 auszuschreiben. Landrätin Steinbrügge weist daraufhin, dass Frau Kühnle noch das Rahmenkonzept zur Betreuung der Flüchtlinge aufstellen werde. 

 

KAbg. Großer nimmt darüber hinaus Bezug auf die Wolfenbüttel-Card und fragt an, was die Kreisverwaltung unternehme, um mehr Einrichtungen als Teilnehmer zu gewinnen.

 

Landrätin Steinbrügge erklärt, dass von Seiten des Landkreises derzeit keine aktive Akquise betrieben werde. Im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit solle zeitnah über das Thema gesprochen werden.

 

KAbg. R. Gerndt nimmt Bezug auf das Zukunftsprofil und erkundigt sich im Hinblick auf die Verabschiedung der Oberziele des Landkreises Wolfenbüttel über den aktuellen Stand.

 

Landrätin Steinbrügge antwortet, dass die Phase der Informationserhebung abgeschlossen sei und derzeit das gewonnene Material ausgewertet werde. Es werde davon ausgegangenen, dass ein Entwurf des Zukunftsprofiles in der Sitzung des Kreistages vor den Sommerferien eingebracht werden könne.

 

KAbg. Hantelmann nimmt Bezug auf die Schülerbeförderung von Schöppenstedt zur Schule am Teichgarten nach Wolfenbüttel. Nach Angaben von Elternvertretern solle geplant sein, nach den Sommerferien diesen Jahres, eine morgendliche Busverbindung nach Wolfenbüttel zu streichen. Die Schülerinnen und Schüler sollen stattdessen die Bahn nach Wolfenbüttel nutzen. Dies würde bedeuten, dass die SchülerInnen am Teichgarten frühmorgens um 6.15 Uhr von Schöppenstedt abfahren und nach Ankunft in Wolfenbüttel vom Bahnhof zur Schule gehen müssten. KAbg. Hantelmann stellt diesbezüglich folgende Anfragen:

1.    Ist der Kreisverwaltung das genannte Vorhaben bekannt und, wenn ja, seit wann?

2.    Wie beurteilt die Kreisverwaltung die vorgesehene Streichung und die damit verbundenen erheblichen Erschwernisse für die Schülerinnen und Schüler der Schule am Teichgarten?

3.    Welche Möglichkeiten gibt es für den Landkreis diese sehr wichtige Busverbindung zu erhalten?

 

Anmerkung der Kreisverwaltung:

Grundsätzlich gilt für die Schülerbeförderung Folgendes:

Nach § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in der zurzeit gültigen Fassung ist der Landkreis Wolfenbüttel verpflichtet, die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten.

 

Der Landkreis Wolfenbüttel bestimmt das für die Beförderung zu nutzende Beförderungsmittel. Es besteht kein Anspruch auf Beförderung mit einem besonderen Verkehrsmittel (§ 6 Abs. 2 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Wolfenbüttel).

 

Die Beförderung erfolgt grundsätzlich im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sofern sie unter zumutbaren Bedingungen erfolgen kann und die kostengünstigste Regelung ist.

Ist die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich oder ist die Benutzung dieser Verkehrsmittel aufgrund einer dauerhaften oder vorübergehenden Behinderung nicht zumutbar, können die  Erziehungsberechtigten einen Antrag auf Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr stellen. Die Beförderungsbedürftigkeit ist grundsätzlich durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Dem Träger der Schülerbeförderung bleibt es vorbehalten, im Einzelfall ein ärztliches Gutachten zu verlangen.

 

Zum Sachverhalt:

Bei der Schule am Teichgarten handelt es sich um eine Förderschule mit den Schwerpunkten Sprache und Lernen. Die Schülerinnen und Schüler haben zwar einen festgestellten Förderbedarf in den o.g. Bereichen, dies inkludiert aber nicht gleichzeitig eine dauerhafte oder vorübergehende Behinderung, die eine Schülerbeförderung im ÖPNV ausschließt.

 

Die Schülerinnen und Schüler der Schule am Teichgarten, die die Klassen 1 bis 4 aus dem Landkreisgebiet besuchen, werden in der Regel individuell im sog. freigestellten Verkehr mit Kleinbussen befördert, da sie noch nicht in der Lage sind, den ÖPNV zu benutzen.

 

Ab der 5. Klasse erfolgt die Schülerbeförderung der Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Wolfenbüttel zur Schule am Teichgarten grundsätzlich im ÖPNV. Eine Individualbeförderung ist aber weiterhin möglich, wenn die Beförderungsbedürftigkeit durch ein vorhandenes ärztliches Attest oder ggf. ein amtsärztliches Gutachten nachgewiesen wird.

 

Die Schülerinnen und Schüler aus dem Bereich Schöppenstedt (ab 5. Klasse) nutzen die RB vom Bahnhof Schöppenstedt bis zum Bahnhof Wolfenbüttel und steigen um 7.20 Uhr in einen Einsatzwagen, der die Schülerinnen und Schüler vom Bahnhof in Wolfenbüttel direkt bis zur Schule am Teichgarten befördert.

 

Bei der angesprochenen „Linie der Firma Kleinbusbetrieb Wolff“ handelt es sich um Beförderung im freigestellten Schülerverkehr. Diese wird auch zukünftig nicht gestrichen.

 

 

KAbg. Löhr nimmt Bezug auf die Ablehnung der Landesschulbehörde auf Errichtung einer Oberschule an der Schule im Innerstetal in Baddeckenstedt. Der Antrag der Haupt- und Realschule (HRS) in Schöppenstedt auf Errichtung einer Oberschule im Jahr 2011 wurde auf der Kreistagssitzung am 02.05.2011 mehrheitlich abgelehnt. Wäre diesem Antrag damals stattgegeben worden, bestände für die Kinder aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt heute nicht die Möglichkeit Oberschulen im Landkreis Hildesheim zu besuchen. Daher ergeben sich folgende Anfragen:

1.    Wäre die Genehmigung einer Oberschule möglich gewesen, wenn die abgewanderten und weiterhin abwandernden SchülerInnen an die Oberschule in dem Landkreis Hildesheim die HRS in Baddeckenstedt besuchen würden und müssten.

2.    Welche Kosten entstehen dem Landkreis Wolfenbüttel für Zahlungen an Schulgeld und die zusätzlich errichtete Schulbusverbindung nach Söhlde?

 

Anmerkung der Kreisverwaltung:

Die Schule im Innerstetal hat im Schuljahr 2013/14 folgende Schülerzahlen ausgewiesen:

 

Schule im Innerstetal, Schülerzahlen im Schuljahr 2013/14

 

 

 

 

 

Gesamt:

 

 

Klasse

Züge

HS

Züge

RS

HRS

OS in Söhlde

Schüler-zahl mit OS Söhlde

5

0

0

2

32

32

12

44

6

1

10

2

31

41

11

52

7

1

16

2

34

50

2

52

8

1

21

2

44

65

 

 

9

1

18

2

56

74

 

 

10

2

27

2

71

98

 

 

Gesamt:

 

92

3

268

360

25

385

 

 

Schule im Innerstetal, Schülerzahlen im Schuljahr 2014/15

 

 

 

 

 

Gesamt:

 

 

Klasse

Züge

HS

Züge

RS

HRS

OS in Söhlde

Schüler-zahl mit OS Söhlde

5

0

0

2

30

30

11

41

6

0

0

2

32

32

15

47

7

1

10

2

31

41

5

46

8

1

15

2

40

55

1

56

9

1

20

2

46

66

 

 

10

1

20

2

59

79

 

 

Gesamt:

 

65

3

238

303

32

335

 

Für die Antragstellung zur Errichtung einer Oberschule wurden folgende Übergangsquoten für die Prognose der Schülerzahlen aus dem Jahr 2013 zugrunde gelegt:

 

Hauptschule (HS)        2,75 % (1,83 % HS in Baddeckenstedt, 0,92 % HS in Salzgitter)

Realschule (RS)        28,44 % (25,69 % RS in Baddeckenstedt, 2,75 % RS in Salzgitter)

Oberschule                  7,34 % (in Söhlde)

Gesamt:                     38,53 %

 

Die Schülerzahlen aus der Oberschule Söhlde wurden mit berücksichtigt.

 

Daraus hat sich folgende Prognose ergeben:

 

Schule im Innerstetal, Prognose für die 5. Klassen einer Oberschule ab dem Schuljahr 2015/2016 (mit einer Übergangsquote aus dem Jahr 2013 von 38,53 %)

 

Schuljahr

Züge bei einer Oberschule (OBS)

Voraussichtliche Schülerzahl in Klasse 5 einer OBS gesamt

2015/2016

2

39

2016/2017

2

37

2017/2018

2

33

2018/2019

2

31

2019/2020

2

31

2020/2021

1

26

2021/2022

2

31

2022/2023

1

28

2023/2024

1

26

2024/2025

1

27

 

Hinweis: Die Übergangsquoten aus dem Jahr 2014 sind wie folgt:

 

HS                  6,67 %

RS                  16,19 %

OS                  6,67 %

Gesamt:          29,53 %

 

Die erforderlichen Schülerzahlen für eine Oberschule mit mindestens 48 Schüler/innen je Schuljahrgang werden nach der Prognose für die Schule im Innerstetal unter gleichbleibenden Bedingungen durchgängig nicht erreicht. Die Errichtung einer Oberschule wäre auch nicht zulässig gewesen, wenn die in der Vergangenheit abgewanderten Schülerinnen und Schüler die Schule in Baddeckenstedt besucht hätten.

 

Frage 2:

Sachkosten

Es werden für die Schülerinnen und Schüler, die die Oberschule in Söhlde besuchen, keine Sachkosten an den Landkreis Hildesheim gezahlt.

 

Kosten der Schülerbeförderung:

Die Schülerinnen und Schüler aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt werden zur Oberschule in Söhlde im sog. freigestellten Verkehr mit einem Bus befördert.

 

Kosten der Busverbindung im Jahr

rd. 45.000 €

abzüglich Kosten Sammelschülerzeitkarte Preisstufe I für 32 Schülerinnen und Schüler, die ansonsten angefallen wären

./. 16.300 €

Mehrkosten Busverbindung

28.700 €